Gründercoaching Deutschland
Das
Gründercoaching Deutschland wendet sich an Unternehmerinnen und
Unternehmer in der Start- und Festigungsphase. Die Gründung bzw.
Unternehmensübernahme darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Ausgeschlossen sind Coachingmaßnahmen vor der Gründung. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Ziel der Förderung
Coaching von Unternehmen in der Start- und Festigungsphase zur Unterstützung ihrer Vorhabensidee.
Zielgruppe Kleine und mittlere Unternehmen mit Beratungsbedarf bis zu 5 Jahre nach Gründung bzw.
Übernahme eines Unternehmens mit Sitz in Niedersachsen.
Gründer
und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) beziehen, erhalten eine
besondere Förderung, die innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung
beantragt werden kann. Was wird wie gefördert? Zuschuss
zu den Coachingkosten in Höhe von max. 50 % (Ziel RWB) bzw. 75 % (Ziel
Konvergenz). Bemessungsgrundlage, d.h. max. Netto-Beraterhonorar 6.000
Euro.
Existenzgründer
aus der Arbeitslosigkeit erhalten einen Zuschuss von 90 % des
Beraterhonorars. Bemessungsgrundlage, d.h. max.
Netto-Beraterhonorar 4.000 Euro.
Maximal förderfähiges Tageshonorar 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Wo stellen Sie den Antrag? Unternehmer
mit Coachingbedarf werden von der NBank beraten und ihr Vorhaben
fachlich und formal geprüft. Das Gespräch wird in der Regel vor Ort im
Rahmen eines Beratungssprechtages, der regelmäßig bei den Kammern an
verschiedenen Standorten statt findet, durchgeführt.
Nach
erfolgreicher Präsentation und positiver Beurteilung des Vorhabens
erfolgt durch die NBank eine Empfehlung zur Umsetzung an die KfW.
Anträge
auf die Gewährung eines Zuschusses sind vor Abschluss des
Coachingvertrages über die NBank an die KfW zu richten. Die KfW
entscheidet auf Basis der Empfehlung der NBank über die Gewährung des
Zuschusses. Nach Zugang der Zusage obliegt dem Unternehmer die Auswahl des Beraters aus der KfW-Beraterbörse.
Unsere
Existenzgründungsberatung ist von der KFW Bank geprüft und zugelassen
und wir können Ihnen bei der korrekten Beantragung und Durchführung der
Förderprogramme behilflich sein. Ebenso liegt die Begleitung und die Abwicklung mit Ihrem Regionalpartner (IHK oder HWK) in unseren Aufgabenbereichen.